Landesamt für Umweltschutz
Das Landesamt für Umweltschutz (LAU) mit Sitz in
Halle ist die Fachbehörde des Ministeriums für
Landwirtschaft und Umwelt auf dem Gebiet des Umwelt-
und Naturschutzes. Es ist außerdem zuständig für die
Beratung von Behörden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften
des Landes, wenn die Probleme einen überregionalen
Charakter tragen. Das LAU ist dem Ministerium dienst-
und fachaufsichtlich unterstellt. Die Staatliche Vogelschutzwarte
in Steckby mit Storchenhof und CITES-Büro sind seit
dem 1.1.2000 in das LAU eingegliedert.
Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau
Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau
(LLG) mit Sitz in Bernburg ging am 1. September 2001
aus folgenden sechs eigenständigen Einrichtungen hervor:
- die Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt,
- das Landespflanzenschutzamt Sachsen-Anhalt, Magdeburg,
- die Lehr- und Versuchsanstalt für Acker- und Pflanzenschutz,
Bernburg,
- die Lehr- und Versuchsanstalt für Tierhaltung
und Technik, Iden,
- die Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau und
Technik, Quedlinburg/ Ditfurt und
- die Landesfachschule für Landwirtschaft, Gartenbau
und Hauswirtschaft, Haldensleben
Die LLG untersteht der unmittelbaren Dienst-
und Fachaufsicht des Ministeriums für Landwirtschaft
und Umwelt.
Aufgabenschwerpunkte der LLG sind:
- eine anwendungsorientierte, standortlich konzentrierte
Untersuchungs- und Forschungstätigkeit,
- Erarbeitung fachlicher Grundlagen zur Standortauswahl,
Düngung, Pflanzenernährung, Futtermitteln, nachhaltige
Landbewirtschaftung,
- Landessortenversuche,
- Saatgutanerkennung und -verkehrskontrolle,
- Beraterseminar,
- Kontrollaufgaben des Pflanzenschutzes,
- Ökologischer Landbau,
- Landwirtschaftliche Berufsausbildung (überbetriebliche
Ausbildung, Fort- und Weiterbildung),
- Landwirtschaftliche Fachschulausbildung - Fachschule
Die Regierungspräsidien
Die Regierungspräsidien (RP), die als
Bündelungsbehörden zwischen der obersten und den unteren
Landesbehörden fungieren, sind für den einheitlichen
Verwaltungsvollzug verantwortlich. Dem Ministerium
für Landwirtschaft und Umwelt obliegt die Fachaufsicht
über die Dezernate 28, 31, 32, 41 - 47. Dem RP Halle obliegt
die Fachaufsicht über die vier Ämter für Landwirtschaft
und Flurneuordnung (ÄLF), den RP die Fachaufsicht
über die 24 Forstämter - nur in Bezug auf
die hoheitlichen Tätigkeiten.
Ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung
(ÄLF)
Die vier ÄLF sind unter anderem zuständig
für Flurneuordnungs- und Bodenordnungsverfahren nach
dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz und Flurbereinigungsgesetz,
Förderung der Dorferneuerung und anderer Maßnahmen
im ländlichen Raum sowie Marktordnungs- und Ausgleichsmaßnahmen
beziehungsweise weiterer Fördermaßnahmen in der Landwirtschaft.
Naturschutzeinrichtungen
Die Zuordnung der Naturschutzeinrichtungen
ist wie folgt geregelt:
Direkt dem Ministerium für Landwirtschaft
und Umwelt unterstellt:
- Biosphärenreservatsverwaltung Flusslandschaft
Mittlere Elbe
- Biosphärenreservatsverwaltung Karstlandschaft
Südharz i. G.
- Naturparkverwaltung Drömling
- Nationalparkverwaltung Hochharz
Drei Naturschutzstationen sind den Regierungspräsidien
nachgeordnet:
Regierungspräsidium Halle:
Regierungspräsidium Magdeburg:
Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt
Zum 1. Januar 2002 wurde der Landesforstbetrieb
Sachsen-Anhalt als Landesbetrieb nach § 26 Abs. 1
Landeshaushaltsordnung gebildet. Die 24 Staatlichen
Forstämter sind Bestandteil des Landesforstbetriebes.
Aufgaben der Staatlichen Forstämter im Landesforstbetrieb
sind die Aufgaben nach dem Landeswaldgesetz, insbesondere
die Verwaltung und Bewirtschaftung des Landeswaldes
und die Beratung und Betreuung im Privat- und Körperschaftswald.
Der Landesforstbetrieb untersteht der unmittelbaren
Fach- und Dienstaufsicht des Ministeriums für Landwirtschaft
und Umwelt. In Angelegenheiten der Forsthoheit und
der Jagdhoheit unterstehen die Staatlichen Forstämter
der Fachaufsicht des zuständigen Regierungspräsidiums.
Forstliche Landesanstalt Sachsen-Anhalt
Als direkt dem Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt unterstellte Einrichtung hat die Forstliche
Landesanstalt die Aufgabe, Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlagen
für die über- und gleichgeordneten Stellen der Verwaltung
sowie für die forstliche Praxis zu erarbeiten und
zur Verfügung zu stellen. Diese beziehen sich hauptsächlich
auf die forstspezifischen Gebiete, wie Standorterkundung
sowie Vermessung und Kartographie der forstlichen
Liegenschaften.
Neben der landesweiten Waldschadenserhebung werden
Grundlagen zum Schutz gegenüber biotischen Schaderregern
und abiotischen Schäden erarbeitet. Auswahl und Studium
schutzwürdiger Naturwälder sowie waldbaulich wertvoller
Bestandesstrukturen stehen im Mittelpunkt der Grundlagenarbeit
auf dem Gebiet der Landespflege und des Naturschutzes.
Forstwirtschaftsschule
Der Forstwirtschaftsschule, als direkt dem Ministerium
für Landwirtschaft und Umwelt unterstellte Einrichtung,
obliegt die Berufsausbildung der Waldarbeiter der
Landesforstverwaltung. Daneben stellt die Forstwirtschaftsschule
die Aus- und Weiterbildung (z. B. Forstwirtschaftsmeisterausbildung)
der Waldarbeiter sicher.
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft
Zum 1. Januar 2002 wurde der Landesbetrieb für Hochwasserschutz
und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt als Landesbetrieb
nach § 26 Landeshaushaltsordnung gebildet. Der Landesbetrieb
nimmt die Unterhaltung und den Ausbau von Gewässern
erster Ordnung, Deichen und Dämmen nach dem Zweiten
Teil Kapitel V und VI des Wassergesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt wahr.
Landesamt für Verbraucherschutz
Durch Beschluss der Landesregierung wurde zum 01.
Oktober 2002 das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV
LSA) mit Sitz in Halle errichtet. Das LAV LSA geht
aus Teilen des Landesuntersuchungsamtes für Gesundheits-,
Umwelt- und Verbraucherschutz und dem Landesamt für
Arbeitsschutz hervor und untersteht der Dienstaufsicht
des Ministeriums für Gesundheit und Soziales.
Die Fachaufsicht wird durch das Ministerium für Gesundheit
und Soziales und das Ministerium für Landwirtschaft
und Umwelt entsprechend ihrer jeweiligen Ressortzuständigkeit
wahrgenommen.
Talsperrenbetrieb
Der Talsperrenbetrieb des Landes Sachsen-Anhalt ist
eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Er wird rechtlich
als selbständige Einrichtung des Landes Sachsen-Anhalt
nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Errichtung
der Anstalt des öffentlichen Rechts "Talsperrenbetrieb
des Landes Sachsen-Anhalt" verwaltet. Die Anstalt
wird mit der Planung, dem Bau, dem Betrieb und der
Unterhaltung von Stauanlagen im Sinne des § 88 des
Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt betraut;
dazu gehören insbesondere folgende Aufgaben:
- die Regelung des Wasserabflusses,
- die Bereitstellung und der Vertrieb von Rohwasser
zur Trinkwasseraufbereitung und Brauchwasser,
- das Führen der Stauanlagendokumentationen und
Baubestandswerke der zugeordneten Stauanlagen,
- das Erarbeiten von Stellungnahmen als Träger öffentlicher
Belange in wasserrechtlichen Verfahren, soweit diese
Aufgabe berührt ist.
Landesanstalt
für Altlastenfreistellung
Die Landesanstalt für Altlastenfreistellung
hat die Bereiche Sanierungsmanagement und Altlastenfreistellung
für das Land Sachsen-Anhalt übernommen und somit die
bis dahin zuständigen Verwaltungsbehörden entlastet.
Sie ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen
Rechts.
Weitere nachgeordnete Einrichtungen: